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Verselbstständigungsgruppe

für junge männliche Geflüchtete
Verselbstständigungsgruppe für junge männliche Geflüchtete

Verselbstständigungsgruppe

Die Hilfeform nach § 34 SGB VIII, gegebenenfalls in Verbindung mit § 41 SGB VIII, richtet sich an Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Prozess der Verselbstständigung schon positiv gestalten konnten sowie nachhaltig fortentwickeln möchten. Bis zu dem Übergang in ein autonomes Leben genießen sie ein Betreuungssetting, welches nicht mehr vollumfänglich ausgestaltet ist, jedoch weiterhin den Schonraum einer Jugendwohngemeinschaft bietet.

In unserer Einrichtung sowie in zwei neu geschaffenen Außenstellen werden insgesamt neun junge Menschen von pädagogischen Fachkräften unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellungen mit einer stabilen Hilfebeziehung, einem wertschätzenden Umgang und einer guten Verfügbarkeit bei ihren Integrationsbemühungen in die Gesellschaft sowie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung begleitet. Ein Kernelement der Konzeptionierung stellt hierbei die Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Lebensführung dar.

Eine Aufnahme in die Verselbstständigungsgruppe Oststraße ist an die Freiwilligkeit und das aktive Mitwirken des jungen Menschen gebunden. Im Rahmen der Hilfeplanung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung, ob die Grundsätze und Regeln auf Dauer mitgetragen werden und an der Erreichung der vereinbarten Ziele motiviert mitgearbeitet wird.
Eine Aufnahme vor Erlangung der Volljährigkeit kann in Abstimmung mit den Vormündern und den örtlichen Jugendämtern erfolgen.

Nicht aufnahmefähig sind junge Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aufgrund des Krankheitsbildes besondere Betreuung benötigen oder Jugendliche mit einer massiven, klinisch zu behandelnden Sucht- oder Aggressionsproblematik.

Anschließend an die Hilfeart kommt im Rahmen des § 41 SGB VIII eine Erziehungsbeistandschaft, welche den Fokus ausschließlich auf den jungen Erwachsenen legt, in Betracht.

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